Rechtliches
Wer sich nicht abschrecken lässt, und die Norm im Original nicht scheut, findet hier einen entsprechenden Link: www.gesetze-im-internet.de
Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung findet man in § 32 SGB IX. Das Sozialgesetzbuch, neuntes Buch, befasst sich mit dem Thema Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.