Evaluation
Die EUTB ist ein neues Angebot – und wird seit dem 01.01.2018 bundesweit aufgebaut. Wie es angenommen wird – wie viel Bedarf vorhanden ist, wer Rat sucht usw. – müssen wir erst noch lernen.
Aus diesem Grund gibt es eine begleitende Evaluation. Informationen der Fachstelle finden Sie hier:
https://www.teilhabeberatung.de/artikel/ihr-feedback-nach-der-beratung
Auch wenn Sie zu uns in die Beratung kommen, werden wir Sie darauf ansprechen und bitten, ein Feedback abzugeben. Dies ist online möglich; Sie können von uns aber auch einen Fragebogen bekommen.
Im Rahmen der Evaluation wird dann untersucht, ob sich das Konzept EUTB insgesamt bewährt hat und wo welcher Versorgungsbedarf besteht.
Zunächst ist in § 32 SGB IX eine Befristung bis zum 31.12.2022 vorgesehen. Allerdings wurde vorzeitig Ende 2019 eine Weiterfinanzierung des EUTB®-Konzeptes für 2023 beschlossen, sodass es auch nach der ursprünglichen Befristung weitergehen wird.