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Einige Stichworte zur Frage, „Was ist und was macht eine EUTB?“

gesetzlich
zu finden in § 32 SGB IX = BTHG BundesTeilHabeGesetz

EUTB heißt
Ergänzende Unabhängige Teilhabe - Beratung (das heißt auch: EU hat hier nichts mit Europa zu tun)

ergänzend
zu bestehenden Angeboten und zu Beratungen durch die jeweiligen Leistungsträger

unabhängig
von Leistungsträgern und Leistungserbringern im Rahmen des BTHG/ SGB-IX

gefördert
von der Bundesregierung (federführend ist das BMAS) zu 95% finanziert – d.h. auch von finanziellen Interessen Externer nicht beeinflussbar

niedrigschwellig
leicht und einfach zugänglich, d.h. ggf auch offene Sprechstunden; keine hohe Hürde einer Anmeldung, keine Beratung im Stil einer Behörde; angenehme Atmosphäre schaffend

barrierefrei
für Menschen mit allen Behinderungen ohne Hindernisse zugänglich (dies ist nicht immer möglich und ein work-in-progress, da in der täglichen Arbeit oft erst weitere Anforderungen auffallen)

unterstützt
die Zuhilfenahme von Unterstützern (z.B. Gebärdendolmetscher; Übersetzungen in einfache Sprache) wird im Bedarfsfall auch finanziert

non-direktiv
offen in der Beratung und nicht auf ein vorzugebendes und zu erreichendes Ziel der Beratung gerichtet

neutral
ohne ein bestimmtes Hilfeangebot zu empfehlen

fachübergreifend
unabhängig von Fachrichtungen (dh weder Therapie, noch Rechtsberatung, noch psychosoziale Unterstützung, noch soziale Arbeit – sondern eigentlich von allem ein bißchen, wenn dies zum jeweiligen Anliegen passt)

peer counseling
von „ExpertInnen in eigener Sache“ für alle offen, die Rat suchen/ etwas wissen wollen (peer: Menschen mit Behinderungen oder Angehörige von Menschen mit Behinderungen; ggf werden auch nicht-behinderte Profis mit langjähriger Erfahrung in der Behindertenarbeit eingesetzt) (dies ist auch ein Mehr im Vergleich zu einer rein akzeptierenden Beratungsarbeit)

fachkundig
vorgegeben ist, dass alle BeraterInnen an einer Grundqualifizierung teilnehmen und dann nach Möglichkeit eine zusätzliche Spezialisierung – anerkannte Ausbildung peer-counseling oder anerkannte Ausbildung Ex-in (für Menschen mit psychischen Erkrankungen) – absolvieren

„eine für alle“
d.h. eine Anlaufstelle für alle Themen, Anliegen und Bedarfe für Behinderte, von Behinderung bedrohte Menschen, Angehörige, FreundInnen. Ausgangspunkt ist hier kein feststehender – vor allem: kein gesetzlicher und kein medizinischer – Behinderungsbegriff, sondern gemeint sind alle: körperliche Behinderungen, geistige Behinderungen, chronische Erkrankungen, psychische Störungen, seelische Behinderungen – auch solche Beeinträchtigungen, die rechtlich / medizinisch noch keine Behinderung sind und auch keine werden. Eine Spezialisierung ist möglich, aber nicht zwingend und nicht angestrebt. Aus der regionalen Struktur, dem Hintergrund des Trägers aber auch den Lebenserfahrungen der BeraterInnen ergeben sich ggf aber auch automatisch Schwerpunkte (besondere fachliche Kompetenzen) in der Beratungsarbeit.

mixed Team
professionelle (hauptamtliche) BeraterInnen sowie Ehrenamtliche

örtlich flexibel
in der Regel Beratung vor Ort im Büro, aber auch telefonisch, online, im Bedarfsfall auch aufsuchend zuhause

regional
d.h. vor Ort – in der Stadt bzw Dorf oder Gemeinde – anwesend, mit Kenntnis der Gegebenheiten / Angebote und Mängeln vor Ort

vernetzt
Vernetzung untereinander (bundesweit wie auch landesweit, und mit sonstigen lokalen Angeboten)

kooperativ
„Vierklang“: EUTB-Beratungsstelle + Fachstelle Teilhabeberatung + gsub (Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung) + wissenschaftliche Begleitforschung für Externe: www.teilhabeberatung.de