Im Zuge weiterer Änderungen (man könnte auch sagen: großer Umwälzungen) soll das gesamte Recht, das Menschen mit Behinderungen betrifft, im SGB IX versammelt sein.
Dies ist auf dem Weg; die dritte Stufe der Reformen startet zum 01.01.2020. Die zweite begann am 01.01.2018 … und zu diesem Datum startete auch die EUTB®.
Die EUTB®? Richtiger wäre es natürlich, zu schreiben: die EUTB®en, denn zwischenzeitlich gibt es bundesweit ca. 500 Beratungsstellen: https://www.teilhabeberatung.de/beratung/beratungsangebote-der-eutb.
Ziel schon seit den ersten Ideen zu einem solchen Beratungsangebot ist eine bundesweit flächendeckende Versorgung mit EUTB®en. Dann, wenn sich die EUTB®en bewährt haben und etabliert sind ist die Idee: zieht jemand um, so soll er/sie wissen: „Wo ist die nächste EUTB®? Die können mir sagen, wo ich hier am neuen Wohnort was finde.“